Reiserücktrittsversicherung

Wenn es um die Sicherheit der Familie geht, reichen halbe Sachen nicht. Nur der beste Schutz ist gut genug – auch und insbesondere in der Freizeit, auf Urlaubsreisen.

Die Reiserücktrittsversicherung bietet diesen Versicherungsschutz: der richtige Tarif vorausgesetzt. Zur Wahl stehen die Einmal- und die Jahresreiserücktrittsversicherung.

Mit der Jahresversicherung sind Sie Ihre Reiseversicherungssorgen für ein ganzes Jahr los – jede Reise in den nächsten 12 Monaten ist gegen das finanzielle Risiko eines Reiserücktritts versichert; auf Wunsch auch die Reisen der engsten Familienmitglieder: von den Geschäftsreisen des Ehepartners über die gemeinsamen Städtereisen bis zu den Schulausflügen der Kinder.

Die Einmalversicherung schützt Sie ebenfalls gegen die erheblichen Kosten eines Reiserücktritts – ihr Schutz aber erstreckt sich nur auf eine einzelne Reise. Bei der nächsten stehen Sie erneut vor der Frage nach dem Wie, Wo und Wann Sie die Reiserücktrittsversicherung am besten und günstigsten abschließen sollen.

Fazit: Eine Jahresreiserücktrittsversicherung spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven – und bietet Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz gegen die Kosten eines unverhofften Reiserücktritts.

 EinmalreisepoliceJahrespolice
Umfanggilt für eine Reisegilt für alle Reisen innerhalb des Jahres im In- und Ausland. Max. 56 Tage pro Reise.
Aufwandjede Reise neu abzuschließenein Abschluss pro Jahr für beliebig viele Reisen
DauerTag des Abschlusses bis Zeitpunkt des Reiseantrittsein Jahr ab Abschluss
Prämieabhängig vom Reisepreis, günstiger für eine Reisespätestens ab zwei Reisen pro Jahr günstiger
Familien-Policealle Familienmitglieder, die an der Reise teilnehmenalle Reisen der Familienmitglieder, auch wenn sie nicht miteinander verreisen

1. Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Reiserücktrittsversicherung lässt sich wie folgt bewerten:

  • Je teurer eine Reise ist, desto sinnvoller ist eine Reiserücktrittsversicherung: denn umso höher fallen die Stornokosten aus.
  • Je früher eine Reise gebucht wird, desto höher ist das Risiko eines Reiserücktritts – umso wichtiger ist die Reiserücktrittsversicherung.
  • Der häufigsten Grund für den Reiserücktritt sind Unfälle oder Erkrankungen. Besteht bei den Reiseteilnehmern ein erhöhtes Erkrankungs- oder Unfallrisiko – z.B. bei älteren Menschen oder Kindern – ist eine Rücktrittsversicherung besonders empfehlenswert.

Das Risiko eines Reiserücktritts ist eine Frage der Statistik. Die Statistiken zeigen, dass rund jeder Fünfte Urlaubsreisende bereits eine Urlaubsreise stornieren musste. Die häufigsten Rücktrittsgründe sind:

  • mit rund 70% Erkrankungen und Verletzungen,
  • mit ca. 20% Schwierigkeiten im Beruf,
  • mit etwa 10% Todesfälle in der Familie
  • und rund 3 % Schwangerschaften.

Das Risiko steigt mit der Zeitspanne, die zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt liegt. Nach oben geht das Risiko auch bei Personen mit einem erhöhten Erkrankungs- oder Unfallrisiko: unabhängig davon, ob sie an der Reise teilnehmen oder zu den Risikopersonen gehören (z.B. Kleinkinder und ältere Menschen).

Wer braucht eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung braucht jeder, der sich gegen das finanzielle Risiko – in erster Linie die Stornokosten – eines unerwarteten Reiserücktritts absichern will.

Sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung für Singles, Paare und Familien – insbesondere aber für ältere Menschen und Kinder: bei beiden besteht ein erhöhtes Krankheits- bzw. Unfallrisiko.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders sinnvoll, wenn hohe Stornokosten drohen und ein hohes Rücktrittsrisiko besteht – sprich vor allem bei teuren Reisen, die lange im Voraus gebucht werden.


2. Was zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt gegen das finanzielle Risiko eines Reiserücktritts. Der Rücktritt muss aus einem nicht vorhersehbaren und schwerwiegenden Grund erfolgen. Welche Rücktrittsgründe versichert sind, ist im Detail von Versicherer zu Versicherer verschieden.

Die wichtigsten Gründe sind:

  • schwere, unerwartete Erkrankungen/Unfälle
  • Todesfall
  • Schwangerschaft
  • Arbeitsplatzverlust

Liegt ein versicherter Reiserücktrittsgrund vor, übernimmt eine Rücktrittsversicherung die Stornokosten. Das ist der Anteil des Reisepreises, den der Reiseveranstalter für seine Aufwendungen einbehalten darf.

Versichert ist mit einer Reiserücktrittsversicherung die Zeit zwischen dem Abschluss der Police und dem Antritt der Reise.

Reiserücktritt - Was sagt das Gesetz?
Laut Gesetz sind Reisende berechtigt, jederzeit von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Der Reiseveranstalter verliert dadurch den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Er darf für seine Aufwendungen allerdings eine angemessene Gebühr verrechnen: die Stornogebühr bzw. die Stornokosten.

Wie hoch sind die Stornogebühren?
Wie hoch die Gebühren ausfallen, bestimmen:
  • der Reisepreis und
  • der Zeitpunkt des Reiserücktritts.

Faustregel: Je näher der Rücktritt am Abreisetermin, desto höher sind die Aufwendungen des Reiseveranstalters – entsprechend steigen die Stornogebühren.

Die Stornokosten sind gestaffelt, d.h. für unterschiedliche Reisen und Rücktrittszeitpunkte unterschiedlich hoch.

  • Kurzfristige Absagen, insbesondere in der letzten Woche vor der Abreise, kommen teuer. Die Stornokosten steigen auf 50-90% des Reisepreises – bei einem Reisepreis von 800 Euro sind das 640 bis 720 Euro.
  • Bei einer Pauschalreise mit Flug können bis einen Monat vor Abflug 10-15% des Gesamtpreises als Stornogebühren anfallen – bei derselben Reise würden sie also 80-120 Euro betragen.

Die genaue Staffelung der Stornokosten Ihrer Reise, finden Sie in Ihrem Reisevertrag (unter dem Punkt „Allgemeine Reisebedingungen“).

Kosten-Nutzen-Rechnung
Wer im Winter den großen Sommerurlaub der Familie oder die Kreuzfahrt für den nächsten Herbst bucht, ist einem besonders hohen Rücktrittsrisiko ausgesetzt.

Zudem fallen bei einem unverhofften Reiserücktritt Stornokosten in Höhe von 1.000 Euro und mehr an – eine 40 bis 150 Euro teure Reiserücktrittsversicherung ist in jedem Fall eine lohnenswerte Investition.

Wer kurzfristig eine günstige Wochenend-Stadtreise für 200 bis 300 Euro bucht, kann ohne Reiserücktrittsversicherung auskommen: das finanzielle Risiko ist gering.

Aber auch kurze und vergleichsweise günstige Reisen – Städtereisen, Wellness-Wochenende, Skiwochenende der Kinder, etc. – lassen sich sinnvoll versichern: mit einer Jahresreiserücktrittsversicherung für die Familie. Sie versichert alle Reisen eines Jahres, auch wenn die Familienmitglieder einzeln verreisen.


3. Welche Arten gibt es?

Die Zeiten, in denen wir einmal im Jahr für zwei bis drei Wochen mit der ganzen Familie verreist sind, sie sind vorbei.

Unserer Reisegewohnheiten und Urlaubswünsche haben sich verändert – und mit ihnen die Reiserisiken. Moderne Reiserücktrittsversicherungen sollten diese Veränderung abbilden.

Renommierte Reiseversicherer wie die ERV, Travel Secure, Allianz, HUK oder ADAC Reiserücktrittsversicherung bieten deshalb ihrer Rücktrittsversicherungen in verschiedenen Arten und Umfängen an.

Die beiden wichtigsten sind:

  1. die Einmal-Reiserücktrittsversicherung und
  2. die Jahres-Reiserücktrittsversicherung.

3.1 Einmal-Reiserücktrittsversicherung

Wer mit seiner Reiserücktrittsversicherung einmalig einen Urlaub absichern will, für den ist die Einmalversicherung zunächst die erste Wahl. Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung deckt das Rücktrittsrisiko einer Reise ab: je nach Tarif für unterschiedlich viele Reiseteilnehmer, etwa Einzelpersonen, Paare, Familien oder auch Gruppen.

Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem zu versichernden Reisepreis, an dem sich auch die Stornokosten orientieren.

Interessant ist dieser Tarif besonders für Reisen:

  • von Singles oder Gruppen,
  • bis rund 500-1.000 Euro;
  • und für lange Reisen mit einer Dauer von mehr als 56 Tagen.

3.2 Jahres-Reiserücktrittsversicherung


In den meisten Fällen bietet die Jahres-Reiseversicherung aber das bessere, günstigere Versicherungspaket. Sie versichert alle Reisen, die innerhalb eines Jahres – konkret der Versicherungslaufzeit von 365 Tagen – unternommen werden.

Anders als die einmalige Reiserücktrittsversicherung richtet sich die Prämie vornehmlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte sich an der teuersten Reise des Jahres orientieren. Bei der Abschätzung gilt es zwischen Sicherheit und Kostenersparnis abzuwägen; eine starke Überdeckung treibt die Prämie unnötig in die Höhe.
Die Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Für den Jahres Reiserücktrittstarif sprechen insbesondere:
  • die größere Flexibilität – Sie reisen nach Lust und Laune, da selbst Reisen versichert sind, für die sich eine Reiserücktrittsversicherung sonst nicht unbedingt lohnt.
  • geringerer Aufwand – ein Abschluss versichert alle Reisen eines Jahres.
  • umfangreicherer Versicherungsschutz – insbesondere für Paare und Familien, da auch Reisen des Partners bzw. aller Familienmitglieder versichert sind.
  • Kostenersparnis – von mehreren hundert Euro pro Jahr.

3.3 Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung

Bei vielen Kreditkarten sind Reiserücktrittsversicherungen enthalten.

Die Leistungen der Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherungen sind allerdings mit Einschränkungen verbunden.

Lediglich die gebührenpflichtigen Kreditkarten – etwa Mastercard Gold bzw. Visa Gold Card bieten einen Reiseversicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz wird erst wirksam, wenn der komplette Reisepreis mit der entsprechenden Karte bezahlt wird.

Außerdem ist der Leistungsumfang der Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung kleiner und weniger flexibel als jener der speziellen Reiserücktrittsversicherungen.

Reiseversicherer sind nicht zufällig Spezialisten für Reiseversicherungen wie die Reiserücktrittsversicherung. Die besten Reiserücktrittsversicherungen werden – so das einheitliche Ergebnis aller Vergleichstests – deshalb von ihnen angeboten.

3.4 Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Der Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung ist eine Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherungskosten zu senken. Möglich ist das, weil Sie als Versicherungsnehmer einen Teil der anfallenden Kosten selbst übernehmen. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel im Bereich von 20% der Versicherungsleistung.

Der Selbstbehalt läuft der Idee der Reiserücktrittsversicherung allerdings zuwider. Ein Beispiel:

  • Wer eine 2.800 Euro teure Kreuzfahrt fünf Tage vor der Reise wegen eines Todesfalls in der Familie absagen muss, muss Stornogebühren in einer Höhe von etwa 2.240 Euro zahlen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt übernimmt die gesamten Kosten – bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt müssen Sie knapp 450 Euro selbst übernehmen.
  • Da Verträgen mit Selbstbehalt meist nur 10-20 Euro günstiger sind als solche ohne Selbstbehalt, geht die Rechnung nicht auf. In unserem Rechenbeispiel zahlen Sie mit Selbstbehalt über 400 Euro drauf.

Verbraucherschützer empfehlen deshalb unisono den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.

Kurzum: Die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt ist einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung eindeutig vorzuziehen – das gilt für die Einmal Reiserücktrittsversicherung wie die Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt.

3.5 Fazit

Wird die Versicherungssumme richtig gewählt, kann der Jahrestarif bei Reisen ab 2.500 Euro bereits günstiger sein als der Einmal-Tarif – besonders für Familien.

Mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind die Reisen aller Kernfamilienmitglieder versichert – u.a. auch die Schulausflüge der Kinder oder die Geschäftsreise eines Elternteils: selbst wenn die Reisen gleichzeitig stattfinden.

Ab zwei Reisen ist der Jahrestarif generell günstiger im Vergleich mit der Option, bei der Sie die Reiserücktrittsversicherung einmalig für jede Reise abschließen.

Von einer Reiserücktrittsversicherung, die in Kreditkarten enthalten ist, raten wir ab.


4. Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch im Paket

Hochwertige Reiseversicherer bieten ihre Reiseversicherungen sowohl einzeln als auch  gebündelt an. Die Vielschichtigkeit des Angebots ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Es unterscheidet namhafte Versicherer wie die Travel Secure oder die ERV/Ergo von  Airline- bzw. Buchungsportalen  und Kreditkarten-Unternehmen.

Reiserücktritts- Reiseabbruch einmalig & als Jahresversicherung
Aus Gründen der Effizienz bietet es sich an, Einzelversicherungen für ähnliche Risiken zu bündeln. Bei den Reiseversicherungen sind die Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung eng miteinander verwandt – beide versichern Reisende für den Fall, dass eine Reise nicht so läuft wie geplant.

Die Reiserücktrittsversicherung sichert die Zeit vor dem Reiseantritt ab – die Reiseabbruchversicherung die Urlaubszeit selbst.

Was zahlt die Reiseabbruchversicherung?
Muss die angetretene Reise vorzeitig abgebrochen werden, übernimmt die Abbruchversicherung die anfallenden Kosten, u.a.:
  • die bereits bezahlten Kosten für die Unterkunft,
  • Umbuchungskosten,
  • Stornokosten und
  • die Kosten für die Heimreise.

Gute Reiseabbruchversicherungen decken darüber hinaus auch anfallende Nachreisekosten ab – etwa bei Kreuzfahrten oder Rundreisen – und die Kosten für eine erzwungene Aufenthaltsverlängerung (u.a. durch Naturkatastrophen, den Tod oder die schwere Erkrankung eines Mitreisenden)

Wann zahlt eine Reiseabbruchversicherung?
Wie die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Kosten allerdings nur, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird.

Das sind u.a. der Tod eines Angehörigen, ein schwerer Unfall oder eine gravierende, unerwartete Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes oder ein schwerwiegender Schaden am Eigentum; gute Tarife springen auch bei einem unerwarteten Organspende-Termin oder einem unerwarteten Stellenangebot ein.

Ist eine Reiseabbruchversicherung einmalig wirksam oder das ganze Jahr?
Das hängt davon ab, welchen Tarif Sie wählen. Wie die Reiserücktritts- und die Auslandskrankenversicherung kann die Reiseabbruchversicherung für eine einzelne Reise abgeschlossen werden – oder als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Laufe eines Jahres.
Lohnt sich das Paket aus Reiseabbruch und Reiserücktrittsversicherung?
Auch für dieses Paket gilt: Je teurer und länger eine Reise, umso sinnvoller sind die beiden Versicherungen – denn umso höher ist das Risiko.

Verglichen mit der Einzelversicherung kostet das Basispaket aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung lediglich rund 20% mehr. Angesehene Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest empfehlen deshalb den Basistarif – also das Paket aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung -,  weil hier die Kosten-Nutzen-Relation stimmt.

Gute Reiseversicherer wie die Travel Secure schnüren die beiden Versicherungen deshalb zu einem Basispaket zusammen.

4.1 Reise-Vollversicherung – der Komfortarif

Im Urlaub lauern freilich weitere Gefahren. Das größte Risiko ist das einer Erkrankung bzw. einer Verletzung. Sind sie schwer, ziehen sie eine Behandlung vor Ort oder den Rücktransport in die Heimat – und mit ihnen teils enorme Kosten nach sich.

Um auch diese Kostenrisiken decken zu können, werden Reisevollversicherungen angeboten (Komforttarife).

Welche Reiseversicherungen sind im Komfortarif (Reisevollversicherung) enthalten?
In der Reise-Vollversicherung bzw. dem Komfort-Paket. Es sind folgende Reiseversicherungen enthalten:
  • einer Reiseabbruch- und einer Reiserücktrittsversicherung auch
  • eine Auslandskrankenversicherung
  • und eine Reisegepäckversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, für Krankenhausaufenthalte und für die Medikamente. Die Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten bei einem Verlust des oder einem Schaden am Reisegepäck.

Lohnt sich der Abschluss einer Jahresreise-Vollversicherung?
Um herauszufinden, ob der Basistarif genügt oder ob sich ein Komfortpaket lohnt, empfiehlt sich ein genauer Versicherungs- und Tarifvergleich. Gerade bei Reisen in Länder, in denen der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr greif (Länder außerhalb der EU bzw.  mit keinem Versicherungsabkommen mit Deutschland), macht der Komfortarif Sinn.

Aber auch innerhalb der EU und in Ländern wie der Türkei, Israel oder Tunesien ist der Schutz der Auslandskrankenversicherung meist hochwertiger als jener der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Reisegepäckversicherung hingegen ist meist überflüssig, da die herkömmliche Haushaltsversicherung Schäden am Gepäck bereits abdeckt.


5. Personengruppen und Reisen

Gute Reiserücktrittsversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere Tarife bieten: für Einzelpersonen etwa, Paare und für Familien; oder für  Flugreisen, Schiffsreisen, Geschäfts- und Urlaubsreisen.

Kunden haben so die Möglichkeit, die Versicherung genau auf die eigenen Reiserisiken und den gewünschten Versicherungsschutz abzustimmen. Dadurch sinkt der Preis für die Reiserücktrittsversicherung.

Schiffsreisen
Ein Beispiel sind Reiserücktrittsversicherungen für Kreuzfahrten und Schiffsreisen.

Diese Reisen sind zum einen deutlich teurer als herkömmliche Reisen; zum anderen führen sie meist in verschiedene Länder – mit oft unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf die Deckung der Behandlungskosten bei Krankheiten und Verletzungen.

Eine Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrten geht auf diese Besonderheiten ein. Sie erhöht die Deckungssumme und ergänzt den Rücktrittsschutz: u.a. durch einen Auslandskranken- und einen Reiseabbruchschutz.

Familien
Ein weiteres Beispiel ist die Reiserücktrittsversicherung für die Familie. Das Rücktrittsrisiko ist gerade mit kleinen Kindern, die gern krank werden, höher – vor und auch während der Urlaubsreise.

Außerdem wird der Familienurlaub meist langfristig gebucht und dauert länger – das erhöht das Risiko eines Reiseabbruchs oder Reiserückritts weiter. Hinzu kommt, dass die Familienmitglieder in einem Jahr häufig nicht nur miteinander, sondern auch einzeln vereisen.

All diese finanziellen Risiken lassen sich mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Familien elegant abdecken: die Urlaubsreisen ebenso wie die Geschäftsreisen der Eltern und die Ausflüge oder Skiurlaube der Kinder.

Familie mit erwachsenen Kindern
Selbst für Paare kann eine Familien-Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Mit ihr sind alle Reisen eines Paares abgesichert – selbst wenn man nicht miteinander verreist. Möglich ist der Abschluss des Familientarifs bei der Travel Secure Reiserücktrittsversicherung –  bei ihr gelten der Paare mit einem gemeinsamen Wohnsitz als Familie.

Interessant kann die Familien-Jahrespolice zumal für Familien mit erwachsenen Kindern sein. Hier lohnt sich der genaue Blick in die Vertragsbedingungen. Die besten Tarife – wie die der ERV bzw. Ergo und der Reiseversicherungsmarke der Würzburger Versicherungs-AG, der Travel Secure – versichern Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit; andere nur bis zum 21. Geburtstag.


6. Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Reisende vor den Kosten der Reisestornierung. Versichert ist die Zeit vor der Urlaubsreise. Die Versicherungsleistung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: an die Rücktrittsgründe.

Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Versicherungsnehmer/den Versicherungsnehmern auch die nächsten Angehörigen, die so genannten Risikopersonen.

Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, die beim Rücktritt von einer gebuchten Reise anfallen. Die besten Policen übernehmen auch weitere Mehrkosten, die bei einem kurzfristigen Reiserücktritt anfallen können: etwa Umbuchungsgebühren, Aufzahlungen für Einzelzimmer oder verspätete Anreise, Vermittlungsentgelte, etc.

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rücktritt muss aus einem Grund erfolgen:

  • der unvorhersehbar war
  • und so schwerwiegend ist,
  • dass der Antritt der Reise unzumutbar wäre.

Diese Formulierung lässt viel Interpretationsspielraum. Die Versicherer definieren in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deshalb konkrete Reiserücktrittsgründe.

Welche Rücktrittsgründe sind versichert?
Die Liste der versicherten Rücktrittsgründe bzw. Abbruchgründe ist von Reiserversicherer zu Reiseversicherer verschieden. Es existiert aber ein Kanon, der von den meisten Versicherungen abgedeckt wird: Dazu zählen:

  • der Tod,
  • eine unerwartete, schwere Erkrankung,
  • ein schwerer Unfall,
  • eine unbekannt Impfunverträglichkeit,
  • eine Schwangerschaft,
  • ein schwerer Schaden am Eigentum,
  • Verlust des Arbeitsplatzes (bei unerwarteter Kündigung),
  • Ladungen vors Gericht.

Die besten Reiserücktritts-Policen wie bspw. die der Travel Secure und der ERV decken noch andere Reiserücktrittsgründe ab, z.B.:

  • ein unerwartetes Angebot einer neuen Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
  • den unerwarteten Arbeitsplatzwechsel,
  • eine notwendige Prüfungswiederholung (Schule oder Universität),
  • einen unerwarteten Termin zur Organ- oder Gewebespende,
  • den Bruch von Prothesen,
  • die Impfunverträglichkeit oder Erkrankung/Verletzung eines Hundes, der zur Reise angemeldet wurde,
  • die Einreichung einer Scheidung.

Für die Reiseabbruchversicherung, die den Versicherungsschutz auf die Zeit der Reise selbst erweitert, gelten dieselben Gründe wie für den Rücktritt. Zusätzlich ist auch eine notwendige Aufenthaltsverlängerung aufgrund von Naturkatastrophen oder Elementarereignissen abgedeckt.

Welche Krankheiten werden anerkannt?
Erkrankung bzw. Verletzung sind die mit Abstand häufigsten Rücktrittsgrunde. Drei Viertel Reiserücktritte erfolgt aus diesem Grund. Versichert sind in einer Reiserücktrittsversicherung unerwartete schwere Krankheiten.

Unerwartet ist eine schwere Erkrankung, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses – bei einer Jahresreiseversicherung bei Buchung der Reise – noch nicht bekannt war.

Beispiele für schwere Erkrankungen sind:

  • ein Herzinfarkt,
  • ein Nierenversagen,
  • ein Gehörsturz oder
  • ein Blinddarmdurchbruch.

Für den Nachweis der Schwere ist ein ärztliches Attest erforderlich. Das trifft insbesondere auf psychische Erkrankungen zu, die ebenfalls schwere Erkrankungen sein können.

Wer ist versichert?
Versichert sind in einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen die in der Versicherungspolice eingetragenen Personen. Bei Policen für Singles und Paare sind das der bzw. die Versicherungsnehmer bzw. das versicherungsnehmende Paar.

Beim Familientarif sind zwei Erwachsene und bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder mitversichert; je nach Versicherer gilt der Versicherungsschutz für die Kinder bis zum 21. oder 25 Lebensjahr.

Risikopersonen

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Angehörigen der Versicherten, im Versicherungsjargon Risikopersonen  genannt.

Zu den Risikopersonen gehören:

  • die Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben (aber nicht explizit in der Police eingetragen sind),
  • Ehepartner oder Lebensgefährten,
  • Kinder – bei guten Policen auch die Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder;
  • die Eltern, Groß- und Schwiegereltern – bei hochwertigen Tarifen auch die Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern;
  • die Geschwister und Enkel ebenso wie die Schwieger-Kinder und Schwäger;
  • die Onkeln und Tanten, Nichten und Neffen;
  • die Personen, die Minderjährige betreuen, die nicht an der Reise teilnehmen.

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht, wenn der Rücktritt aus keinem der oben genannten Gründe erfolgt – und wenn diese Gründe für den Versicherungsnehmer vorhersehbar gewesen bzw. nicht gravierend sind.

Konkret zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht:

  • bei Streiks, Kriegen oder kriegsähnlichen Ereignissen,
  • bei verpassten Flügen oder Schlechtwetter am Urlaubsort,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei einer Trennung vom Lebenspartner und
  • wenn der Versicherungsfall vorhersehbar war.

7. Versicherungsdauer, Abschluss- und Kündigungsfristen

Bei herkömmlichen Reisen muss die Reiserücktrittsversicherung – und auch die Reiseabbruchversicherung – bis spätestens 30 Tage vor der Abreise abgeschlossen werden; manche Versicherer gewähren auch eine Frist von 24 Tagen.

Eine Ausnahme sind Lastminute-Reisen, bei denen zwischen dem Buchungs- und Abreisetermin weniger als 30 Tage liegen. Je nach Reiseversicherer wird hier eine Abschlussfrist von 1 bis 3 Werktagen ab der Buchung der Reise gewährt.

Zu beachten ist außerdem: Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung muss bei den meisten Anbietern spätestens 14 bis 42 Tage nach der Reisebuchung erfolgt sein.

Kündigungsfristen Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Ein Sonderfall sind Jahres-Reiserücktrittsversicherungen. Für den Abschluss sind keine genauen Fristen zu beachten, da die Versicherung für alle Reisen innerhalb eines Jahres gilt.

Wichtig aber ist die Kündigungsfrist – denn Jahrespolicen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Wer die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kündigen will, muss je nach Versicherungsunternehmen eine Kündigungsfrist von 4 bis 12 Monaten einhalten.

Wann soll ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Der einhellige Rat aller Versicherungsexperten: Eine Reiserücktrittsversicherung sollte möglichst bald nach der Reise-Buchung abgeschlossen werden –  idealerweise noch am selben Tag oder am Folgetag.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung gilt vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bist zur  Abreise; der Schutz der Reiseabbruchversicherung beginnt mit der Ab- und endet mit der Rückreise.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung deckt alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres ab (365 Tage), sofern die einzelne Reise nicht länger als 56 Tage dauert.

Bis wann kann ich von einer Reise zurücktreten?
Der Versicherungsschutz der Einmal-Reiserücktrittsversicherung dauert vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bis zum Antritt der Reise – bis dahin können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten und bekommen die Stornokosten erstattet: vorausgesetzt es liegt ein versicherter Rücktrittsgrund vor.

Der Schutz der Jahres-Reiserücktrittsversicherung währt ein Jahr; er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres.


8. Fachbegriffe & wichtige Tipps

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Reiserücktrittsversicherung einige Punkte, die besondere Beachtung verdienen. Das betrifft einerseits die Bedeutung bestimmter Fachbegriff und andererseits die wichtigsten Fristen und Abschlussmodalitäten.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?
Von einer schweren, unerwarteten Erkrankung sprechen die Reiserücktrittsversicherer, wenn „aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus überraschend konkrete  Krankheitssymptome  auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen …“

Beispiele für unerwartete schwere Erkrankung sind u.a. ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, ein Blinddarmdurchbruch oder ein Nierenversagen; auch psychische Erkrankungen können schwer sein.

Wie alle anderen Erkrankungen erfordern sie als Nachweis ein ärztliches Attest.

Was sind Risikopersonen?
Als Risikopersonen werden im Jargon der Reiseversicherer die Angehörigen der im Versicherungsvertrag genannten Personen bezeichnet. Risikopersonen sind bspw. die Eltern, Großeltern und Kinder, sowie Ehepartner, Lebensgefährten und Geschwister.
Greift die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft?
Ja, die Schwangerschaft gilt bei allen guten Reiserücktrittsversicherungen als ein anerkannter Reiserücktrittsgrund.

Sollten Sie nach dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und vor dem Antritt der Reise Schwanger werden, übernimmt der Versicherer die anfallenden Stornokosten.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung beim Tod eines Angehörigen?
Ja, die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn ein Angehöriger der versicherten Reiseteilnehmer stirbt – auch wenn dieser nicht an der Reise teilnimmt.

Die Angehörigen werden als Risikopersonen bezeichnet. Zu ihnen zählen unter anderem Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Tanten, Schwiegereltern etc.

Was sind Risikopersonen?
Als Risikopersonen werden im Jargon der Reiseversicherer die Angehörigen der im Versicherungsvertrag genannten Personen bezeichnet. Risikopersonen sind bspw. die Eltern, Großeltern und Kinder, sowie Ehepartner, Lebensgefährten und Geschwister.

9. Auslegung und Umfang der Rücktrittsgründe

Bei der Frage nach den Leistungen – sprich was die Reiserücktrittsversicherung abdeckt -, den versicherten Rücktrittsgründen und der Kulanz in der Anrechnung dieser Gründe trennt sich bei der Reiserücktrittsversicherung die Spreu vom Weizen.

Gute Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherungs-Tarife erkennen nicht nur eine größere Anzahl von Reiserücktrittsgründen an – sie legen die Bedingungen auch kulanter aus. Außerdem weisen die Reiseversicherer in den AVB ausdrücklich auf Leistungsausschlüsse hin.

Krankheiten als Rücktrittsgrund
Die Versicherungsklausel „unerwartet schweren Erkrankung“ ist vage formuliert. Wie streng oder kulant der jeweilige Reiseversicherer diese Klausel auslegt, entscheidet maßgebend über die Qualität einer Reiserücktrittsversicherung mit.

Gute Versicherungen decken bspw. auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ab, etwa wenn sich eine überstandene Krebserkrankung urplötzlich wieder verschlechtert.

Zahl der versicherten Risikopersonen
Der Kreis der Risikopersonen ist ein weiteres besonders Qualitätskriterium einer Reiserücktrittsversicherung: Je größer der Kreis der Risikopersonen, desto besser die Reiserücktrittsversicherung.

Topp bewertete Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherungen wie jene der Travel Secure und der ERV/Ergo rechnen nicht nur Kinder, Geschwister und Großeltern zu den Angehörigen – sondern bspw. auch:

  • die Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder; sowie
  • die Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern.

Bedeutung des Schlichtungsverfahrens
Ein weiteres Qualitätsmerkmal guter Reiserücktrittsversicherungen ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren. Bei Versicherungen wie der Reiserücktritts- und der Reiseabbruchversicherungen, sind einige Klauseln Auslegungssache (Stichwort unerwartete schwere Erkrankung). Gerade bei ihnen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

Ein vom Versicherungsombudsmann kostenlos durchgeführtes Schlichtungsverfahren spricht in solchen Fällen eine Empfehlung aus, an die sich der Versicherer halten muss. Auf diese Weise können die Unstimmigkeiten rasch und kostengünstig beigelegt werden – ein Umstand, der besonders Versicherungsnehmern ohne Rechtsschutz zu pass kommt.

Allerdings nehmen nur wenige Reiserversicherer an den Schlichtungsverfahren Teil, eine davon ist die Travel Secure mit ihrer Reiserücktrittsversicherung.


10. Kosten-Nutzen Rechnung

Die Frage, ob sich einen Reiserücktrittsversicherung aus finanzieller Sicht lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt zu stark von den finanziellen Mitteln und vom Sicherheitsbedürfnis des einzelnen ab.

Die drei folgenden Beispielrechnungen sollen als Orientierungshilfe dienen und aufzeigen:

  • mit welchen Kosten Sie bei einer Reisestornierung rechnen müssen
  • und mit welchen finanziellen Leistungen Sie in diesen Fällen durch eine Reiserücktrittsversicherung rechnen können.

Familie Reisewohl ist eine reisefreudige Familie: Vater und Mutter sind knapp über 50, die beiden Kinder 14 und 15:

1. Wellness-Urlaub Eltern für 900 Euro
Im Herbst gönnen sich die Eltern einen 3-Tage-Wellness-Urlaub für 900 Euro.

Die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt kostet für diese Reise rund 40 Euro.

Da es sich um ein Last-Minute-Angebot handelt, liegen zwischen Buchung und Abreise zwei Wochen.

Der Nachteil: die Stornokosten fallen vergleichsweise hoch aus, zwischen 50 und 90% des Reisepreises: sprich zwischen 450 und 810 Euro.

Im Falle eines Reiserücktritts – etwa wegen eines Blinddarmdurchbruchs des Sohnes – würden sich die Reisewohls zwischen 410 und 770 Euro an Stornogebühren ersparen.

2. Familienurlaub Mallorca, 10 Tage – Reisepreis 2.500 Euro
Der Familienurlaub wird Anfang Januar gebucht; die Reise soll Ende Juli stattfinden. Die Prämie für eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt beträgt 95 Euro.

Die Stornokosten je nach Rücktrittszeitpunkt würden sich auf 25-90% belaufen, d.h. auf 625 bis 2.250 Euro – verglichen mit den Kosten Reiserücktrittsversicherungs-Paket eine erhebliche Summe.

3. Skiwochenende Kinder, Dauer 3 Tage, Kosten 500 Euro
Die Eltern Reisewohl entschließen sich, auf Nummer sicher zu gehen – gerade im Skiurlaub weiß man nie. Sie schließen ein Paket aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung für 60 Euro ab, um allfällige Stornokosten von 125 bis 475 Euro und mögliche medizinische Behandlungs- bzw. Bergungskosten abzudecken.

Fazit
Die Kosten der Einmal-Reiserücktrittsversicherungen summieren sich in den drei Beispielen oben auf knapp 200 Euro.

Die Kosten für die Jahres Reiserücktrittsversicherung als Komfortpaket – also mit einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung und einem 24h Notfallservice – betragen rund 175 Euro.

Die Jahres-Reiseversicherung ist in diesem Fall also günstiger, obwohl der Versicherungsschutz für alle drei Reisen wesentlich besser ist.


11. Die besten Anbieter & Angebote

Angeboten werden Reiserücktrittsversicherungen in erster Linie von den großen Reiserücktrittsversicheren wie der Travel Secure (Würzburger Versicherungs-AG), der Allianz, der Hansemerkur, der Signal Iduna, der HUK, der Elvia und der ERV bzw. Ergo.

Aber auch Kreditkarten-Unternehmen wie Visa oder Mastercard, Reisebüros, Autoclubs wie der ADAC – mit seiner ADAC Reiserücktrittsversicherung – und Flug- bzw. Buchungsportale bieten Reiserücktrittsversicherungen an.

Wo soll ich abschließen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung:

  • in einem Reise- bzw. Maklerbüro oder
  • online abzuschließen.

Fürs Reise- bzw. Versicherungsmaklerbüro spricht die direkte Beratung – Reisebüros arbeiten allerdings meist mit nur einem einzigen Anbieter zusammen: das schränkt die Auswahl unnötig ein.

Aus demselben Grund sollten Sie auch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Reisebuchung vermeiden. Hier fehlt Ihnen die Zeit, verschiedene Angebote miteinander in Ruhe zu vergleichen.

Die rasche, bequeme und übersichtliche Vergleichsmöglichkeit der verschiedensten Reiseversicherungsangebote ist der große Vorteil des Online-Vergleichs bzw. der Online-Buchung einer Reiserücktrittsversicherung.

Nicht zu empfehlen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf Flug- oder Buchungsportalen – auch wenn diese Option im ersten Moment wie eine praktikable Lösung erscheint. In dieser Einschätzung sind sich die Verbraucherschützer und der Versicherungsombudsmann einig.

Mit den Reiserücktrittsversicherungen der Flug- und Buchungsportale kommt es immer wieder zu Problemen. Oft sind die Bedingungen undurchsichtig, gerne werden nur Tarife mit Selbstbehalt angeboten, die auf den ersten Blick günstig wirken – den Versicherungsnehmer im Nachhinein aber teuer zu stehen kommen.

Welche Reiserücktrittsversicherung ist gut?
Generell sind die Reiserücktrittsversicherungen der Reiseversicherer den Policen von Quereinsteigern wie den Autoclubs, Kreditkartenunternehmen oder Buchungsportalen vorzuziehen.

Unter den Reiseversicherern bieten die renommierten Unternehmen gute Tarife an. Zu ihnen gehören etwa die Hansemerkur Reiserücktrittsversicherung wie die Allianz Reiserücktrittsversicherung, die HUK Reiserücktrittsversicherung, die Elvia Reiserücktritt oder die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung.

Zwei Anbieter liegen in den unabhängigen Reiserücktrittsversicherungs-Tests aber regelmäßig vor diesen namhaften Konkurrenzprodukten:

  • die Würzburger Reiserücktrittsversicherung (Travel Secure) und
  • die Ergo Reiserücktrittsversicherung (vormals ERV).

Travel Secure Reiserücktrittsversicherung
Insbesondere die Travel Secure Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherung heimst seit Jahren einen Testsieg nach dem anderen ein.

Die Travel Secure ist die Reiseversicherungsmarke der Würzburger Versicherungs-AG. Die Würzburger ist ein deutsches Traditionsunternehmen, das 1989 als unabhängiger Unfallversicherer gegründet wurde. Über die Jahre hat sich die Würzburger als Reiseversicherer etabliert.

Als Reiseversicherer ist die Würzburger unter dem Label Travel Secure seit 1999 tätig. Gut 50 Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl der Kunden. Das Unternehmen ist damit einer der kleineren Reiseversicherer in Deutschland – aber eben ein besonders feiner, wie die Testergebnisse zeigen.

Das Angebot der Travel Secure zeichnet sich einerseits durch seine Vielfältigkeit aus. Die mannigfaltigen Tarifformen erlauben es Ihnen, den Reiseversicherungsschutz einfach und effektiv auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Die Auslandskranken-, die Reiseabbruch- und die Reiserücktrittsversicherung werden bspw. als Einzelversicherungen und in verschiedenen Kombinationen angeboten: für Einzelpersonen, Paare und Familien. Darüber hinaus kann die Versicherungen für eine einzelne Reise oder als Jahrespolicen gebucht werden.

Zum anderen heben sich die Reiserücktrittsversicherungen der Würzburger durch den großen Leistungsumfang und die kundenfreundliche Auslegung der Versicherungsbedingungen aus.

So nimmt die Travel Secure auch an den Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teil. Das gibt Ihnen als Versicherungsnehmer in allfälligen Streitfällen eine besondere Sicherheit.


12. Reiserücktrittsversicherung vergleichen – so geht’s

Da es auf dem Markt der Reiseversicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Tarife gibt, lohnt sich der Vergleich in jedem Fall.

Bei der Auswahl spielen drei Aspekte eine entscheidende Rolle:

  1. der Preis der Reiserücktrittsversicherung, sprich die Prämienhöhe,
  2. das Leistungsspektrum und
  3. die Kundenfreundlichkeit.

Nur mit einem Vergleich dieser Kriterien und der einzelnen Policen bekommen Sie ein klares Bild – und eine Antwort auf die Frage, welche Reiserücktrittsversicherung zu Ihnen passt.

Der sorgfältige Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zahlt sich am Ende jedenfalls aus. Er bringt Ihnen bares Geld und ein ruhiges Gewissen vor und während der Reise.

Wo gibt es die günstigste & beste Reiserücktrittsversicherung?
Auf diese Kriterien hin hat die Stiftung Warentest zuletzt Ende 2018 an die 140 Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen. Der Testsieg ging an die der Travel Secure. Sie offeriert die günstigste und beste Reiserücktrittsversicherung.